AGB
Inhalt / Verzeichnis:
§
1 Präambel |
§
2 Allgemein |
§
3 Anmeldung / Bewerbung |
§
4 Werbepartner / Werbetreibender |
§
5 Zahlungen / Vergütung |
§
6 Betrug |
§
7 Laufzeit / Kündigung |
§
8 Haftung / Verfügbarkeit |
§
9 Datenschutz |
§
10 Salvatorische Klausel |
§ 1 Präambel
1. Die Krusenstern Media GmbH ( im folgenden "Affili" ) bietet ein Werbenetzwerk zur Vermittlung und Abwicklung von Partnerprogrammen an.
2. Der Vertragspartner möchte das Werbenetzwerk als Werbepartner (im folgenden "Werbepartner") oder Werbetreibender (im folgenden "Werbetreibender") in Anspruch nehmen.
3. Diese AGB regeln sowohl die Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und Affili als auch die Beziehung zwischen Werbepartner und Werbetreibenden innerhalb des Werbenetzwerks.
4. Durch die Anmeldung bei Affili als Werbepartner oder Werbetreibender entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Affili und dem angemeldeten Vertragspartner.
5. Mit der Einbindung und Bewerbung einer vom Werbetreibenden bereitgestellten Werbekampagne durch den Werbepartner wird jeweils ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen dem Werbetreibenden und dem Werbepartner geschlossen. Für dieses gelten in erster Linie ebenfalls diese AGB, vorbehaltlich weiterer oder abweichender Regelungen zwischen diesen beiden Parteien.
§ 2 Allgemein
1. Der Vertragspartner ist voll geschäftsfähig, bzw. wird von einem voll geschäftsfähigen gesetzlichen Vertreter vertreten.
2. Der Vertragspartner erklärt gegenüber Affili als Unternehmer mit Gewinnerzielungsabsicht tätig zu sein und das Werbenetzwerk dahingehend nicht als Verbraucher nutzen zu wollen.
3. Affili behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Vertragspartner werden bei Änderungen der AGB per E-Mail informiert. Die Unterlassung von Einwänden gegen durchgeführte Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu den geänderten Bedingungen. Sollte ein Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, so hat er die Möglichkeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich bei Affili zu kündigen.
4. Von diesen AGB abweichende Regelungen und Absprachen werden nur anerkannt, wenn sie durch einen bevollmächtigten Vertreter von Affili schriftlich bestätigt wurden.
5. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer Webseite ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Affili verweist auf seinen Webseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Affili erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten und/oder eingespielten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich Affili ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Mitgliedseiten auf ihrer Webseite und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.
6. Für den Vertrag gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist gemäß Paragraph 13 ZPO das Amtsgericht Hamburg.
§ 3 Anmeldung / Bewerbung
1. Angemeldet werden können nur Werbeflächen, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Anmeldungsdaten korrekt und vollständig auszufüllen.
3. Gibt der Werbepartner bei seiner Anmeldung an, umsatzsteuerberechtigt zu sein, so ist er dazu verpflichtet, Affili einen schriftlichen Nachweis seiner Gewerbetätigkeit inklusive einer den steuerrechtlichen Anforderungen genügenden Bestätigung seines Finanzamts zu übermitteln.
4. Affili behält sich das Recht vor, die Anmeldung des Vertragspartners ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.
5. Der Vertragspartner räumt Affili das Recht ein, an die von ihm angegebenen Kontaktdaten, darunter Telefon, Postanschrift oder E-Mail Adresse, Benachrichtigungen und Informationen zu Affili oder zu von Affili zur Verfügung gestellten Angebote, wie z.B. die Vorstellung von neuen Werbekampagnen, in unbegrenzter Anzahl zuzustellen.
§ 4 Werbepartner / Werbetreibender
1. Der Werbetreibende verpflichtet sich, sofort nach der Freischaltung seinen Werbepartnern mindestens einen Werbebanner zur Bewerbung seiner Kampagne zur Verfügung zu stellen.
2. Der Werbetreibende verpflichtet sich, bei einer erfolgsabhängigen Werbeform wie z.B. bei einem so genannten Lead und/oder Sale Partnerprogramm, einen von Affili zur Verfügung gestellten Trackingcode innerhalb seines Angebots während der gesamten Laufzeit der Bewerbung zu integrieren.
3. Der Werbetreibende räumt Affili die Erlaubnis ein, jederzeit und unangekündigt Testanmeldungen oder Bestellungen innerhalb seiner durch die Werbekampagnen beworbenen Angebote zur Prüfung der korrekten Funktionsweise das Trackingcodes durchzuführen. Affili verpflichtet sich im Gegenzug dazu, den Werbetreibenden über die Testanmeldung oder Bestellung umgehend nach Durchführung in Form einer Benachrichtigung an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse in Kenntnis zu setzen.
4. Der Werbepartner verpflichtet sich, vor der Einbindung einer neuen Werbekampagne die durch den Werbetreibenden definierten und in der Programmansicht zusammen mit den Werbemitteln angezeigten Programmbedingungen bzw. Vergütungskriterien zu beachten und einzuhalten.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für eine individuelle Kommunikation mit dem Werbepartner bzw. Werbetreibenden ausschließlich das interne Nachrichtensystem von Affili zu verwenden. Ein Austausch auf anderen Kommunikationswegen bzw. Plattformen wie z.B. direkt per E-Mail oder Messenger sind ohne die ausdrückliche Erlaubnis von Affili untersagt. Eine Zuwiderhandlung auf Seiten des Werbepartners führt zu Guthabenverlust, während beim Werbetreibenden pro Fall eine Vertragsstrafe von 500,00 EUR angesetzt wird.
6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine bei Affili hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere die Emailadresse und Bankverbindung, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der Vertragspartner aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Daten erleidet, fallen in die alleinige Verantwortung des Vertragspartners.
7. Werbetreibender und Werbepartner können ihre Partnerschaft untereinander jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Der Werbepartner hat hierzu sämtliche Werbemittel des Werbetreibenden zu entfernen. Der Werbetreibende verpflichtet sich im Gegenzug sämtliche offenen Vergütungen des Werbepartners zu bearbeiten.
§ 5 Zahlungen / Vergütung
1. Sämtliche Zahlungen durch den Werbetreibenden erfolgen nach Rechnungsstellung Vorkasse. Diese Einzahlungen des Werbetreibenden dienen dazu, eine immer positive Kontodeckung des Affili Kontos zu gewährleisten.
2. Sollte das Affili Konto durch gebuchte oder noch schwebende Werbe-Aktivitäten eine Unterdeckung aufweisen, ist der Vertragspartner verpflichted, sein Affili Konto mit einer Einzahlung entsprechend §5 Absatz 1 innerhalb von 3 Werktagen auszugleichen, so dass wieder eine positive Kontodeckung erreicht wird.
3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners vollständig erfüllt ist, bevor der Vertragspartner das Widerrufsrecht ausgeübt hat.
4. Affili erhält als Abwickler der Werbekampagne mit jeder Kontoaufladung eine nicht erstattungsfähige Netzwerkprovision, deren Höhe dem Werbetreibenden zusammen mit dem Antrag auf Kontoaufladung im Online-Mitgliederbereich (auch genannt "Merchantbereich") angezeigt und/oder auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird.
5. Bei einer Werbebuchung über die von Affili bereitgestellte Preisliste entfällt die in §5 Absatz 4 angeführte Netzwerkprovision. Im Gegenzug ist Affili jedoch berechtigt, die über die Preisliste durchgeführte Werbebuchung des Werbetreibenden zu selber festgelegten Konditionen den Werbepartnern anzubieten.
6. Auszahlungen bzw. Gutschriften an den Werbepartner erfolgen einmal im Monat, sofern das Konto des Werbepartners ein Mindestguthaben von 25 EURO aufweist.
7. Sämtliche in den Statistiken ausgewiesenen Vergütungen sind bis zu dem Zeitpunkt als schwebend zu erachten, bis Affili dem Werbepartner die monatliche Auszahlungsbestätigung als E-Mail übermittelt.
8. Affili behält sich das Recht vor, für jede Auszahlung an den Werbepartner eine Netzwerkprovision einzubehalten.
9. Der Werbetreibende gewährleistet, bei erfolgsabhändigen Werbeformen wie z.B. so genannten Lead und/oder Sale Partnerprogrammen, die durch den Werbepartner erfolgten Abschlüsse korrekt zu vergüten. Die Ablehnung einer Vergütung durch den Werbetreibenden ist nur bei einem Verstoß gegen die individuellen Nutzungsbedingungen bzw. Vergütungskriterien des Werbetreibenden und/oder bei einem Verstoß des Werbepartners gegen diese AGB zulässig.
10. Der Werbetreibende verpflichtet sich, schwebende Abschlüsse, wie z.B. so genannte Leads oder Sales, binnen einer Ausschlussfrist von maximal 8 Wochen zu validieren und damit entweder freizugeben, d.h. zu vergüten oder abzulehnen. Wird diese Frist von 8 Wochen überschritten und es erfolgt nach schriftlicher Aufforderung durch Affili, die Abschlüsse zu bearbeiten, weiterhin keine Validierung der schwebenden Abschlüsse, ist Affili berechtigt, die schwebenden Abschlüsse zu Lasten des Werbetreibenden an die Werbepartner freizugeben. Eine Rückerstattung der auf diese Weise zwangsweise freigegebenen Abschlüsse ist für den Werbetreibenden ausgeschlossen.
11. Der Werbetreibende ist dafür verantwortlich, dass sein Affili Konto ein ausreichend hohes Guthaben besitzt. Alle Werbeaktionen, darunter auch schwebende Vergütungen, müssen durch den Kontostand gedeckt sein. Sollte der Werbetreibende mit seinen Zahlungen im Rückstand sein bzw. das Affili Konto eine Unterdeckung aufweisen, so ist Affili berechtigt das Konto des Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu sperren. Sämtliche aktiven Programme des Werbetreibenden werden in diesem Fall beendet. Eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung ist nur nach Ermessen von Affili und erneuter Deckung des Affili Kontos möglich.
12. Sollte der Werbetreibende sein Konto innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Sperrung nicht wieder decken, so wird der Werbetreibende mit sämtlichen betroffenen Partnerprogrammen von der Teilnahme ausgeschlossen.
13. Finden auf dem Konto des Vertragspartners innerhalb eines Jahres keine Aktivitäten in Form von Einzahlungen oder Auszahlungen statt, so ist Affili berechtigt, das Konto des Vertragspartners entsprechend §7 Absatz 3 aufzulösen.
§ 6 Betrug
1. Als Betrug gilt grundsätzlich jeder Versuch, die Software und das Abrechungsprinzip von Affili durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Dazu zählt insbesondere, dass die ursprünglich von Affili bzw. den Werbetreibenden vorgesehenen Werbemittel bzw. Werbecodes verändert oder auf nicht diesen AGB entsprechenden Werbeflächen verwendet werden.
2. Eine mehrfache Registrierung bzw. die parallele Verwendung von mehreren Benutzerkonten mit gleichen oder auch verschiedenen Identitäten durch den Vertragspartner ohne vorherige, schriftliche Genehmigung durch Affili ist nicht zulässig und gilt als Betrug.
3. Das automatische, durch technische Vorrichtungen Erzeugen von Klicks oder Abschlüssen durch den Werbepartner ist nicht zulässig und gilt als Betrug.
4. Wiederholte Klicks auf Werbemittel sowie Mehrfach-Anmeldungen oder Mehrfach-Bestellungen durch den Werbepartner oder dritte Personen unter Verwendung des gleichen Endgerätes oder mehrerer Endgeräte sind nicht zulässig und gelten als Betrug.
5. Das Vergüten oder Forcieren von Aufrufen der Werbemittel als auch das Vergüten oder Forcieren von Klicks auf die Werbemittel ( wie z.B. Klickaufforderungen und/oder so genannte "Paidklicks" oder "Zwangsklicks" ) ist nicht gestattet und gilt als Betrug.
6. Das Vergüten oder Forcieren von erfolgsabhängigen Abschlüssen ( wie z.B. Umsatzbeteiligungen oder Anmeldungs- bzw. Bestellaufforderungen) ist nicht gestattet und gilt als Betrug.
7. Das Erstellen von künstlichen Identitäten, wie z.B. unter Manipulation der IP Adresse, zur Generierung von Klicks oder Abschlüssen durch den Werbepartner oder Dritte, wie z.B. über VPN Netzwerke, ist nicht gestattet und gilt als Betrug.
8. Die Entfernung des unter §4 Absatz 2 angeführten und durch Affili bereitgestellten Trackingcodes durch den Werbetreibenden während der aktiven Bewerbung des zugehörigen Angebots ist nicht gestattet und gilt als Betrug. Hierzu zählt insbesondere eine Nicht-Erreichbarkeit bzw. Entfernung des beworbenen Angebots ohne Affili hierrüber sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden in Kenntnis zu setzen.
9. Der Verstoß gegen die vom Werbetreibenden definierten und vor der Einbindung der Werbemittel innerhalb der jeweiligen Kampagne bzw. Programm angezeigten Programmbedingungen bzw. Vergütungskriterien ist nicht gestattet und gilt als Betrug.
10. Die Einbindung der Werbemittel auf nicht von Affili freigeschalteten Werbeflächen, insbesondere innerhalb von Werbeflächen, die gegen des geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ist nicht zulässig und gilt als Betrug.
11. Das Versenden der Werbemittel an Empfänger ohne deren Einverständnis (Spam) ist nicht gestattet und gilt als Betrug.
12. Affili wird den betreffenden Vertragspartner von dem Verdacht des Betrugs schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Sollte mit dem Vertragspartner innerhalb einer Zeit von 3 Wochen keine einvernehmliche und lückenlose Klärung der Verdachtsmomente erfolgen, so gilt der Tatbestand des Betrugs als erfüllt. Die Beweislast obliegt dem Vertragspartner und nicht Affili. Sämtliche Auszahlungsanforderung des wegen Betrugs beschuldigten Vertragspartners werden bis zur Klärung der Verdachtsmomente abgelehnt.
13. Jeder Betrug des Vertragspartners führt zum sofortigen Ausschluß und Löschung seines Kontos. Sämtliches Guthaben des Vertragspartners verfällt (Vertragsstrafe). Die Gutschrift von Restguthaben an den Werbetreibenden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Werbepartnern wird das Guthaben den betroffenen Werbetreibenden zurückerstattet.
14. Jeder Betrug des Werbetreibenden führt darüberhinaus zu einer sofortigen Pausierung bzw. Sperrung sämtlicher durch ihn initiierten Kampagnen bzw. Partnerprogramme.
15. Affili behält sich vor, gegen den wegen Betrugs gekündigten Vertragspartner zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
§ 7 Laufzeit / Kündigung
1. Die auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen dem Vertragspartner und Affili geschlossenen Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.
2. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.
3. Im Falle einer Kündigung/Auflösung des Kontos werden Restbeträge von Affili an den Vertragspartner nur dann ausbezahlt, wenn das Konto des Vertragspartners ein Guthaben von mindestens 25 EURO aufweist.
4. Im Falle einer Kündigung werden die durch den Werbetreibenden initiierten Kampagnen umgehend pausiert bzw. beendet.
5. Betreibt der Werbetreibende eine erfolgsabhängige Kampagne wie z.B. ein so genanntes Lead und/oder Sale Partnerprogramm, so räumt er Affili zur Benachrichtigung der aktiven Werbepartner eine Kündigungsfrist von 7 Werktagen ein.
6. Nach Kündigung werden dem Werbepartner keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, selbst dann wenn der Werbepartner die Werbemittel nicht von seiner Webseite entfernt.
§ 8 Haftung / Verfügbarkeit
1. Affili garantiert nicht für die Verfügbarkeit seines Werbenetzwerks. Im Falle eines technischen Problems, das die korrekte Erfassung der Transaktion zwischen Werbepartner und Werbetreibenden verhindert, bestehen seitens des Werbepartners und/oder Werbetreibenden keinerlei Ansprüche gegen Affili.
2. Affili tritt gegenüber den Werbepartnern lediglich als Abwickler und Treuhänder auf.
3. Der Vertragspartner stellt Affili von sämtlichen Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen frei.
4. Der Werbetreibende haftet gegenüber dem Werbepartner für sämtliche Schäden, die durch die Verwendung der vom Werbetreibenden zur Verfügung gestellten Werbemittel entstehen. Eine Haftung seitens Affili ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
1. Affili speichert die Daten des Vertragspartners nur zur Verwaltung der Konten, zur internen Kommunikation zwischen Werbepartner / Werbetreibenden und der Partnerplattform. Alle Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme bilden hierbei die richterliche Anordnung zur Herausgabe von Daten bzw. die Herausgabe von Daten an strafverfolgende Behörden bei berechtigten Anfragen.
§ 10 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.